Impressum


Technisches Büro Pfrimer GsmbH

Ausstellungstraße 3,

9020 Klagenfurt

UID: ATU 67049437

FBN: 376216 ida

TEL: +43 (0) 463 595 777

FAX: +43 (0) 463 595 777 10

Geschäftsführer : DI Robert Pfrimer

Gesellschafter : DI Robert Pfrimer

Die Befähigung von Ingenieurbüros ist nach der Gewerbeordnung 1994  BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2012 § 134 mit dem Inkrafttretensdatum 14.09.2012 geregelt. In dieser wird, für die gegenständliche Aufgabenstellung zutreffend, wie folgt ausgeführt: „§ 134. (1) Der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) umfasst die Beratung, die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien, die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen, die Ausarbeitung von Projekten, die Überwachung der Ausführung von Projekten, die Abnahme von Projekten und die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten …“

Im Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher (Sachverständigen- und Dolmetschergesetz - SDG), BGBl 1975/137 idF BGBl 1994/623, I 1998/168, I 2001/133, I 2003/115, I 2007/111 und I 2009/30, werden die Anforderungen, wie Befähigungen, Nachweis der laufenden Fortbildung, sowie wie die zeitliche Befristung und Überprüfung der Befähigung festgehalten. Es wird die Befähigung des SV für die Erstellung und Befund und Gutachten in den einschlägigen Fachgebieten unter Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen damit dokumentiert. Zur Verwendung von Rundsiegel wird die Befähigung dazu erteilt und die Verwendung dieses Rundsiegels vorgeschrieben. „Ausweiskarte und Siegel § 8. (5) Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige hat bei der Unterfertigung schriftlicher Gutachten ein Rundsiegel zu verwenden, das seinen Namen und seine Eigenschaft bezeichnet.“

Verfasser der Website : Theresa Pfrimer